Führerscheinklasse B
- Mindestalter 18 (bei begleitetem Fahren 17)
- Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht – einschließlich Anhänger bis 750kg zulässiges Gesamtgewicht bzw. auch über 750kg, wenn dabei das zul. Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3,5 t nicht übersteigt.
- Schließt Kl. AM und L ein
- Mindestalter 18 (bei begleitetem Fahren 17)
Führerschein Klasse AM
- Mindestalter 15
- zwei-, drei- und vierrädrige Leicht-kfz bis 50 ccm und bbHG 45km/h
- bei Elektromotor max 4 kw
- bei vierrädrigen Leicht-kfz max Leermasse 350 kg
Führerscheinklasse A1
- Krafträder bis max 125 ccm und max 11 KW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von max 0,1kw/kg
- Mindestalter 16 Jahre
- Schließt Kl. AM ein
Führerscheinklasse A2
- Mindestalter 18
- Krafträder mit Leistung max 35 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 kw/kg
- bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist der Aufstieg durch nur praktische Prüfung möglich (einschließlich natürlich der dazu notwendigen Übungsstunden)
- Schließt Klasse A1 und AM ein
Führerscheinklasse A
- Mindestalter 24 bei Direkterwerb oder 20 bei Aufstieg von A2 auf A oder 21 Jahre um Trikes fahren zu können
- alle Krafträder und dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Aufstieg bei zweijährigem Besitz der Klasse A2 nur durch praktische Prüfung möglich (einschließlich natürlich der dazu notwendigen Übungsstunden)
- Aufstieg bei mind zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 durch “abgespeckte” theoretische und praktische Ausbildung und der jeweiligen Prüfung möglich.
- Schließt Klasse A2, A1 und AM ein
Führerscheinklasse BE
- alle Kfz bis 3,5t mit Anhänger die nicht der Kl. B zuzuordnen sind
- auch Sattelanhänger möglich
- max zulässige Gesamtmasse für alle Anhänger 3500 kg
Aufbauseminare
…für Fahranfänger (ASF)
Diese Seminare werden von der Behörde angeordnet bei einer Auffälligkeit nach Katalog A (in Katalog A und B werden Verkehrsdelikte sortiert – nachzulesen im Bußgeldkatalog) oder zwei Auffälligkeiten nach Katalog B während der 2-jährigen Probezeit.
Die Probezeit wird dabei automatisch um 2 weitere Jahre verlängert auf insgesamt 4 Jahre.
Das Seminar umfasst 4 Sitzungen zu je 135 min, wobei zwischen der 1. und 2. Sitzung eine Beobachtungsfahrt stattfindet.
Zur Teilnahme am Seminar ordnet die Behörde einen Zeitrahmen von 2 Monaten an.
Sollte der „Verkehrssünder“ nach der Zeit keine Teilnahme nachweisen können wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen!!! Also wenn’s Euch wirklich mal erwischen sollte ( Wir wolln’s nicht hoffen) nutzt den nächst möglichen Termin. Denn es findet schließlich nicht jede Woche so ein Seminar statt. Am Besten Ihr meldet Euch bei uns im Büro und erfahrt dann wo und wann das nächste Seminar stattfindet.
Übrigens können während der Probezeit keine Punkte abgebaut werden.
FES – Fahreignungsseminar (Punkteabbau)
Diese Seminare sind freiwillig für alle Kraftfahrer. Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten.
Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg) kann durch den Seminarbesuch 1 Punkt abgebaut werden. Dies ist jedoch nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
Das Seminar besteht aus zwei Teilen:
Der verkehrspädagogische Teil wird von einem Fahrlehrer in der Fahrschule durchgeführt, dauert 2x 90 Minuten und findet als Einzelmaßnahme oder in einer kleinen Gruppe statt.
Der verkehrspsychologische Teil umfasst 2 Einzelsitzungen à 75 Minuten mit einem speziell für die Seminarleitung anerkannten Diplom-Psychologen.
Die abschließende Teilnahmebescheinigung wird vom Fahrlehrer und vom Psychologen unterschrieben und ist der Behörde vorzulegen.
individuelle Betreuung
individuelle Betreuung, Angstabbautraining, Aufbauübungen
Wir richten uns dabei ganz, nach euren Vorstellungen und Wünschen.